Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Verkaufsbedingungen der  DEMO Pharmaceuticals GmbH
1.    Geltungsbereich

a.    Der Geltungsbereich dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen erstreckt sich auf Kaufverträge, die zwischen DEMO und Käufern bezüglich der pharmazeutischen Produkte von DEMO abgeschlossen werden.
b.    Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Entgegenstehende AGB des Käufers entfalten keine Geltung, es sei denn, DEMO stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.
c.    Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn DEMO in Kenntnis entgegenstehender AGBs des Käufers die Lieferung an den Käufers vorbehaltlos ausführt.

2.    Versendung, Mindestbestellwert

a.    Bestellungen werden erst ab einem Bestellwert von EUR 150,00 netto frei Haus ausgeliefert. Bestellungen unter diesem Wert, werden mit 15 Euro Lieferkosten verrechnet.
b.    Bei dringenden Lieferungen zum nächsten Tag muss der Kunden eine Gebühr von EUR 50,00 tragen. Lieferungen zum Wochenende sind nicht möglich.

3.    Angebot, Auftragsannahme und Vertragsschluß

a.    Angebote sind stets  freibleibend. Vertragsvereinbarungen kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder –ausführung zustande.
b.    Sollten einzelne Bestimmungen der Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c.    Jede Änderung des Kaufvertrages sowie dieser Liefer- und Verkaufsbedinungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

4.    Verwendung in Krankenhäusern

a.    Die Lieferung von Arzneimitteln zur Verwendung in Krankenhäusern erfolgt ausschließlich an Versorgungsapotheken und Krankhausapotheken im Rahmen der Versorgungsverträge und für den Eigenbedarf der Krankenhäuser. Jede Änderung von Versorgungsverträgen oder behördlichen Genehmigungen ist uns unverzüglich mitzuteilen.

5.     Preise und Zahlung

a.    Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
b.    Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
c.    Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto zu zahlen. Maßgeblich ist der Geldeingang bei uns. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

a.    Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.     Annahmeverzug des Käufers

a.    Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
b.    Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

8.    Retourenregelung

a.    Für alle Retouren gilt: Bitte nehmen sie grundsätzlich im Vorfeld telefonischen  Kontakt mit dem DEMO-Kundenservice auf.
b.    Für Warenrücksendung, die Sie ohne vorherige Absprache und schriftliche Bestätigung  an das DEMO Lager schicken, erfolgt KEINE Gutschrift. Nach GDP 6.3 ii muss eine Retoure innerhalb 14 Tagen erfolgen.
c.    Eine Gutschrift der Ware kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ware durch Sie über die DEMO bezogen wurde und sich diese noch in einem verkehrsfähigen Zustand gemäß AMG  befindet.
d.    Die Ware muss noch ausreichend haltbar, original verpackt, ungeöffnete Versandeinheiten, nicht beschädigt, beschriftet,  beklebt und verschmutzt sein.  Fertigarzneimittel müssen ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt worden sein und dürfen Ihren Verantwortungsbereich nicht verlassen haben.Der Käufer muss dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Ohne Bestätigung erfolgt keine Gutschrift.

9.    Gefahrübergang bei Versendung

a.    Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, Art des Transportes, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

10.    Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung

a.    DEMO behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn DEMO nicht stets ausdrücklich hierauf hinweist. DEMO ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
b.    Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Kälte- und Wärmeeinwirkung ausreichend zu versichern.
c.    Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer DEMO unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. In diesem Falle behält sich DEMO das Recht auf Schadensersatzansprüche vor. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DEMO die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer diesbezüglichen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den DEMO entstandenen Zahlungsausfall.
d.    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer  schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. DEMOwird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wird die abgetretene Forderung in ein Kontokorrent eingestellt, tritt der Käufer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teilbetrag des Saldos, einschließlich des Schluss-Saldos, aus dem Kontokorrent an uns ab.

11.    Mängelrügen, Mängelhaftung

a.    Ansprüche des Kunden bei mangelhafter Ware setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b.    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird DEMO die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl von DEMO nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist DEMO stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
c.    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von DEMO gelieferten Ware beim Käufer. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
d.    Schlägt die Nacherfüllung zweimalig fehl, kann der Käufer  unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche  vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
e.    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
f.    Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von DEMO gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
g.    Rückgriffsansprüche des Käufers gegen DEMO besteht nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

12.    Weiterverkauf

a.    Der Weiterverkauf von Ware ist ausschließlich in der Originalverpackung zulässig. Demnach ist insbesondere der Weiterverkauf in Teilmengen oder in umverpackter Form unzulässig
.
b.    Ware, die an Krankenhaus- oder Versorgungsapotheken geliefert wird, darf nur zur Belieferung von Krankenhäusern und nicht zur Belieferung von Patienten weiterverkauft werden.

13.    Schadenshaftung

a.    Die Schadenshaftung von DEMO wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetzes richtet sich nach dem Gesetz.  In anderen Schadensfällen ist die Haftung für leichtfahrlässige Schadensherbeiführung bei unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen, sofern keine Kardinalpflichten verletzt werden und keine leitenden Mitarbeiter den Schaden verursacht haben.
b.    Für Schäden, die aus einer falschen Verabreichung von gelieferten Arzneimitteln resultieren, dass die  erwartete Wirkung des Arzneimittels nicht eintritt, haftet DEMO nicht.
c.    Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Lektüre der jeweiligen Gebrauchs- und Fachinformation und zur sorgfältigen Beachtung der entsprechenden Vorgaben.
d.    Über Schäden, die im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstanden sein könnten, hat der Käufer DEMO unverzüglich bei Bekanntwerden zu informieren.

14.    Datenschutz

a.    Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ansprechpartnern des Verkäufers ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung zu erheben, zu verwenden und zu speichern.

15.    Sonstiges

a.    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b.    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
c.    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
d.    Vor gerichtlicher Inanspruchnahme von DEMO ist der Käufer verpflichtet, DEMO hinreichend Gelegenheit für eine gütliche Einigung einzuräumen.